Die Beratung wird durch geprüfter Pflegeberater nach § 7 a SGB XI durchgeführt.
Beratungseinsatz nach §37.3 für KundInnen mit Pflegegrad.
Für Pflegegrad 2 und 3 müssen die Beratungseinsätze zwei mal jährlich und für
Pflegegrad 4 und 5 vier mal jährlich durchgeführt werden.
